Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Durch Erteilung des Auftrages erklärt sich der Auftraggeber mit den nachstehenden Geschäftsbedingungen einverstanden.
2. Ein Auftrag bedarf keiner Form, er kommt auch dadurch zustande, dass unsere
Tätigkeit in Anspruch genommen wird.
3. Die Annahme unserer Maklerdienste oder unserer Angebotsangaben sowie
Auswertung von uns gegebener Nachweise genügen zum Zustandekommen eines
Maklervertrages zu diesen Geschäftsbedingungen.
4. Wir verpflichten uns, die Aufträge mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns zu
bearbeiten und werden alle Unterlagen - soweit mit der Durchführung des Auftrages
vereinbar - vertraulich behandeln.
5. Der Auftraggeber verpflichtet sich, unsere sämtlichen Mitteilungen und Unterlagen
streng vertraulich zu behandeln. Erlangt ein Dritter durch den Auftraggeber bzw. den
Empfänger oder mit dessen Billigung Kenntnis von unseren Mitteilungen, oder auch
nur der Adresse, und gelangt der Dritte dadurch zu einem Geschäftsabschluss oder
sonstigem wirtschaftlichen Vorteil, hat der Auftraggeber an uns die vereinbarte
Maklergebühr zu bezahlen, ohne dass es unsererseits eines Schadensnachweises
bedarf.
6. Vorbehaltlich deren Zustimmung, geben wir auf Anfrage die Namen der jeweiligen
Eigentümer bekannt.
7. Eine direkte Kontaktaufnahme mit dem Vertragspartner (Eigentümer bzw.
Interessent) darf nur mit unserer Zustimmung erfolgen. Von direkten Verhandlungen
und deren Inhalt sind wir unaufgefordert zu unterrichten.
8. Wir haben Anspruch auf Anwesenheit bei Vertragsabschluss und auf eine sofort zu
erteilende Ausfertigung oder Abschrift des Vertrages und aller sich darauf
beziehenden Nebenabreden, soweit diese für die Berechnung und Fälligkeit der
Maklergebühr von Bedeutung sind. Mündliche Vereinbarungen dieser Art sind uns
umgehend bekannt zu geben.
9. Falls dem Auftraggeber die durch uns nachgewiesene oder vermittelte Gelegenheit
zum Abschluss eines Vertrages bereits bekannt ist, muss er uns dies binnen einer
Woche nach Erhalt, unter Beifügung des Nachweises, schriftlich zur Kenntnis bringen.
Andernfalls kann sich der Auftraggeber auf eine solche Kenntnis nicht mehr berufen.
10. Bei Alleinaufträgen ist eine etwaige frühere Objektkenntnis des Auftraggebers
(Interessenten) unbeachtlich. Der Auftraggeber hat daher auch in diesem Fall die
entsprechende Provision gemäß diesen Geschäftsbedingungen an uns zu entrichten.
11. Wir sind berechtigt, auch für den jeweiligen Vertragspartner entgeltlich oder
unentgeltlich tätig zu werden.
12. Bis auf Widerruf dürfen weitere Objektangebote zugesandt werden. Für alle zukünftig
von uns nachgewiesenen Objekte gelten die gleichen Bedingungen.
13. Entstehung des Provisionsanspruches: Mit dem Abschluss eines durch unseren
Nachweis und/oder unsere Vermittlung zustande gekommenen Kauf-, Miet- oder
sonstigen Vertrages, ist die angegebene Nachweis- bzw. Vermittlungsprovision am
Tage des Vertragsabschlusses verdient, fällig und zahlbar.
Sofern keine Provisionshöhe vereinbart ist, gelten folgende Provisionssätze:
a) bei Kaufverträgen: 3 % Käuferprovision zzgl. gesetzl. MwSt.
b) bei Vermietung von Wohnobjekten: 2 Monatskaltmieten zzgl. gesetzl. MwSt.
c) bei Vermietung von Gewerbeobjekten: 3 Monatskaltmieten zzgl. gesetzl. MwSt.
14. Der Provisionsberechnung wird stets der gesamte Wirtschaftswert des Vertrages unter
Einschluss aller damit zusammenhängenden Nebenabreden zugrunde gelegt. Mit der
Provisionszahlung wird die jeweils gültige Mehrwertsteuer zusätzlich fällig.
15. Gelingt dem Verkäufer eine Erhöhung des ursprünglichen oder von uns niedriger
ausgehandelten Kaufpreises, so errechnet sich die vorgenannte prozentuale
Vergütung aus dem letzten Kaufpreis.
Der Provisionsanspruch besteht auch dann, wenn wenigstens ein demselben
wirtschaftlichen Zweck dienendes Geschäft zustande kommt und dadurch der gleiche
wirtschaftliche Erfolg erzielt wird. Dies gilt vor allem dann, wenn der Erwerb des
nachgewiesenen Objektes in der Zwangsversteigerung erfolgt oder wenn z. B. anstatt
mit dem Eigentümer mit dem Mieter ein Vertrag als Untermietvertrag geschlossen
wird.
Der volle Gebührenanspruch entsteht auch bei Mitverursachung der zustande
gekommenen Verträge durch uns.
Dies gilt besonders für den Fall, wenn mit den von uns nachgewiesenen Interessenten
binnen einer Frist von drei Jahren nach Abschluss des ersten von uns vermittelten
Vertrages weitere Geschäfte abgeschlossen werden, die in einem wirtschaftlichen
Zusammenhang mit dem zuerst erteilten Auftrag oder den weiter erteilten Aufträgen
stehen.
Ein wirtschaftlicher Zusammenhang ist stets gegeben, wenn die durch uns
hergestellte Verbindung zu weiteren Verträgen führt, die nach diesen Allgemeinen
Geschäftsbedingungen uns gegenüber provisionspflichtig sind.
16. Der Anspruch entsteht auch dann, wenn der Geschäftsabschluss statt durch den
Auftraggeber selbst ganz oder teilweise durch dessen Ehegatten oder nahe Verwandte
oder Verschwägerte oder solche natürlichen oder juristischen Personen erfolgt, die zu
ihm in gesellschaftsrechtlichen, vertraglichen oder wirtschaftlichen nahen
Verhältnissen stehen.
17. Kommt bei Auslandsgeschäften ein nicht notarieller Vor- oder Hauptvertrag
(Kaufversprechen oder Kaufvertrag) zustande, so ist die Provision bereits am Tage
dieses Vertragsabschlusses zahlbar.
18. Bei verbindlichen, notariellen Kauf- bzw. Verkaufsangeboten ist die volle Provision
ebenfalls sofort fällig.
19. Der Anspruch besteht auch dann, wenn die Mitursächlichkeit der Maklertätigkeit
gegeben ist oder wenn der Vertragsabschluss erst nach Ablauf der Maklertätigkeit
erfolgt. Übereinstimmung von Angebots- und Abschlussbedingungen ist nicht
erforderlich.
20. Schadensersatzansprüche sind uns gegenüber, mit Ausnahme grob fahrlässigen
Handelns, ausgeschlossen. Da wir uns bei allen Angaben auf die Informationen Dritter
stützen müssen, können wir keine Gewähr für deren Richtigkeit und Vollständigkeit
übernehmen. Die Angebote sind freibleibend, da wir keine Gewähr für einen
eventuellen Zwischenverkauf übernehmen können.
Anderweitige Abmachungen erlangen nur durch schriftliche Bestätigung des Maklers
Gültigkeit.
Ist der Auftraggeber Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts
oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen, so ist für alle sich aus dem
Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist Bad Schwalbach der Gerichtsstand.
Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen
Gerichtsstand im Inland hat oder nach Vertrags-abschluss seinen gewöhnlichen
Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt, soweit im internationalen Gerichtsabkommen
nichts anderes geregelt ist.
Widerrufsbelehrung für Verbraucher
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns:
Schaal Immobilien GmbH, 65232 Taunusstein-Hahn, Alfred-Delp-Str. 10a
Tel.: 06128-8233, E-Mail: immobilien-schaal@t-online.de
Fax: 06128-85415
mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen (§ 357 Abs. 8 BGB), so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Ende der Belehrung.
Stand Juni 2014